Dächer müssen gewartet werden. Einerseits damit keine Schäden am Gebäude entstehen, vor allem aber, dass keine herunterfallenden Teile, Personen gefährden können. Die Verantwortung liegt beim Eigentümer des Gebäudes.
FOLGENDE PUNKTE HABEN WIR FÜR SIE ZUSAMMENGEFASST:
Gemäss diesen Bestimmungen dürfen keine Dachreperaturen ab drei Meter Absturzhöhe von einer Einzelperson ausgeführt werden.
Rechtsgrundlagen:
Schweizerisches Obligationenrecht
Unfallversicherungsgesetzt
Bauarbeiterverordnung (BauAV 2011)
Vorschriften der SUVA
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Wir unterhalten Ihr Steildach um die Lebensdauer zu maximieren
Durch regelmässige Kontrollen können Schäden vermieden werden.
Den jedes Leben zählt......